
Werden junge unbegleitete Flüchtlinge volljährig, ist der Freistaat nicht mehr für die Betreuungskosten zuständig. Die Ausgaben in Millionenhöhe treffen dann die Kommunen.
Bei einem Tagessatz von 105 Euro für die Jugendhilfe kämen damit auf den Bezirk jährlich Kosten in Höhe von rund 40 Millionen Euro zu. Das Geld müssen sich die Bezirke per Umlage von den Landkreisen und kreisfreien Städten holen.
Nicht eingerechnet sind in diesen Summen Ausgaben etwa für Deutschkurse, Bekleidung, Krankheit, Fahrten zum Arzt oder Taschengeld (40 Euro pro Monat ab 16, 45 Euro ab 17 Jahren), die unbegleitet minderjährige Flüchtlinge erhalten und die vom Land erstattet werden.
Dies geschätzten Gesamtkosten eines solchen „Schutzsuchenden“ betragen pro Jahr 60.000 Euro!
Die Aufwendungen des Staates für einen deutschen Rentner in der Grundsicherung liegen dagen bei knapp 14.000 Euro pro Jahr ….
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